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Finanzierung mit einem Hypothekendarlehen

Sicheres Bauen mit einem Hypothekendarlehen

Hypothekendarlehen

Ein Baukredit oder Immobilienkredit will gut abgesichert sein, damit sowohl das eigene Risiko als auch das der Bank möglichst gering bleibt. Schließlich hantiert man sowohl bei der Finanzierung eines Neubaus als auch eines Altbaus oder einer Wohnung schnell mit Beträgen in sechs- stelliger Höhe. Die am weitesten verbreitete Lösung ist hier ein Hypothekendarlehen, das ausreichende Sicherheit für eine Baufinanzierung gewährleistet.

Hypothekendarlehen im Detail

Beim Hypothekendarlehen wird der aufgenommene Immobilienkredit oder Baukredit durch eine Beleihung der Immobilie abgesichert. Dabei wird ein so genanntes Grundpfandrecht ins Grundbuch eingetragen und von einem Notar beglaubigt. Die Eintragung erfolgt bei einem Hypothekendarlehen in der Regel natürlich als Hypothek, doch auch eine Grundschuld ist möglich. Sobald die Hypothek eingetragen wurde, erhalten Sie Ihren Baukredit von der Bank ausgezahlt.

Die Höhe der Hypothek wird in Prozent angegeben und richtet sich nach dem Beleihungswert der Immobilie, der zuvor in einem gesonderten Verfahren festgestellt wird. Dieser Wert unterscheidet sich vom reinen Objektwert und repräsentiert eine Einschätzung des dauerhaften Werts der Immobilie und ihrer Ertragsfähigkeit. Den Umfang der Beleihung bestimmen Sie beim Hypothekendarlehen in einem gewissen Rahmen und im Einvernehmen mit der Bank selbst: Normalerweise werden für ein Hypothekendarlehen verschiedene Beleihungssätze angeboten, die bei den meisten Banken und Baufinanzierern zwischen 60% und 80% liegen, in Einzelfällen auch mehr. Bei der Auswahl der Beleihung für Ihr Hypothekendarlehen gilt es zwischen Sicherheit und Preis abzuwägen: Je höher die gewünschte Beleihung, desto höher die Sicherheit, aber auch der Zins für das Hypothekendarlehen.

Wem auch ein 80%iger Beleihungssatz nicht ausreicht, zahlt unter Umständen drauf: Gegen Zinsaufschläge lässt sich die Beleihungsgrenze bei einem Hypothekendarlehen erweitern; in dem Fall spricht man von einer 1b-Hypothek, die jedoch zusätzlich durch öffentliche Bürgschaften gedeckt werden muss.

"Beim Hausbau kommt
man nicht sehr weit
ohn’ Hypothek
zur Sicherheit."

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